AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Foodtruck-Betrieb und Catering
Was Willst’n
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen „Was willst’n“ (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und ihren Kunden im Bereich To-Go-Verkauf, Tagesgeschäft sowie Catering und Veranstaltungen.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Bestellung zustande.
3. Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Preise.
(2) Die Zahlung ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(3) Bei Catering- oder Eventbuchungen ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstag fällig. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens am Veranstaltungstag selbst zu zahlen.
4. Catering – Zahlungspflicht für gebuchte Warenmenge
Die vom Kunden verbindlich gebuchte Menge an Speisen und Getränken ist vollumfänglich zu zahlen. Eine Reduzierung der Rechnung bei nicht abgenommener oder nicht verzehrter Ware ist ausgeschlossen.
Nicht verzehrte oder übrig gebliebene Waren werden — sofern vom Kunden nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde — nach Veranstaltungsende von uns entsorgt.
Wünscht der Kunde die Mitnahme der übrig gebliebenen Waren, so geschieht dies ausschließlich auf eigene Verantwortung. Nach Übergabe der Waren an den Kunden übernimmt der Anbieter keine Haftung mehr für die einwandfreie Lagerung, den Transport sowie die weitere Verwendung oder den Verzehr der Speisen. Der Kunde übernimmt ab diesem Zeitpunkt die volle Verantwortung im Sinne der Lebensmittelhygiene.
Beispiel: Werden 300 Portionen/Burger gebucht, jedoch nur 200 verzehrt, so ist die gesamte gebuchte Menge (300) zu zahlen. Die Differenz wird — sofern nicht anders vereinbart — entsorgt oder auf Wunsch dem Kunden übergeben.
5. Bereitstellung von Infrastruktur (Stromanschluss)
(1) Für den reibungslosen Betrieb unseres Foodtrucks ist ein funktionierender Stromanschluss zwingend erforderlich.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass am Stellplatz ein Stromanschluss mit mindestens 16A (CEE) oder 32A (CEE) in direkter Nähe (max. 20 Meter) zur Verfügung steht.
(3) Sollte kein entsprechender Anschluss vorhanden sein, behalten wir uns vor, den Betrieb einzuschränken oder abzulehnen. Entstehende Ausfälle oder Kosten sind in diesem Fall vom Kunden zu tragen.
6. Lieferung, Aufbau und Betrieb
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine termingerechte Lieferung und Aufbau.
(2) Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Verkehrsstörungen oder Witterungsverhältnisse befreien den Anbieter für die Dauer der Behinderung von der Lieferpflicht.
7. Rücktritt und Stornierung (Catering)
(1) Storniert der Kunde den Auftrag, gelten folgende Stornierungsgebühren:
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bis 30 Tage vor Veranstaltung: 20 % des Gesamtbetrags
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bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50 % des Gesamtbetrags
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ab 7 Tage vor Veranstaltung oder bei Nichtabnahme: 100 % des Gesamtbetrags
(2) Eine Stornierung bedarf der Schriftform.
8. Haftung
(1) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Anbieter nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt wurden.
(2) Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für Ausfälle infolge mangelnder Stromversorgung am Einsatzort ist ausgeschlossen.
(4) Bei Mitnahme von übrig gebliebenen Speisen nach Veranstaltungsende übernimmt der Anbieter ausdrücklich keine Haftung für Qualität, Lagerung, Transport oder späteren Verzehr. Die Verantwortung für die Lebensmittelhygiene geht in vollem Umfang auf den Kunden über.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Anbieters.
10. Datenschutz
Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
11. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.