AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesgeschäft, Bestellungen und Catering

Was Willst’n · Stand: 9. Oktober 2026

A Allgemeine Grundlagen

1 Anbieter und Geltungsbereich

Vertragspartner ist Wladislaw Wittmer, handelnd unter Was Willst’n, In den Pflanzenländern 23, 63607 Wächtersbach, E-Mail: info@was-willstn.de.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Speisen und Getränken im Tagesgeschäft, an unseren Verkaufsständen und Foodtrucks, für Abhol- und angebotene Lieferbestellungen sowie für unsere Catering- und Veranstaltungsleistungen. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Leistungen anderer Unternehmen fallen nicht allein deshalb unter diese AGB, weil sie am selben Veranstaltungsort angeboten werden.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Bei Caterings legt das angenommene Angebot insbesondere Termin, Ort, Leistungsumfang, Gäste- oder Portionszahl, Ausgabezeit und Preis fest. Die bei Vertragsschluss einbezogene AGB-Fassung ist maßgeblich; spätere Veröffentlichungen ändern bestehende Verträge nicht automatisch.

2 Erklärungen und Vertragsunterlagen

Soweit diese AGB Textform vorsehen, genügt insbesondere eine E-Mail. Gesetzliche Formvorgaben bleiben unberührt. Individuelle Vereinbarungen bleiben auch dann vorrangig, wenn sie nicht in Textform getroffen wurden.

Wir stellen die jeweils geltenden Bedingungen vor Vertragsschluss zur Verfügung. Bei Fernabsatzverträgen erhalten Kunden die gesetzlich erforderlichen Vertragsinformationen auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail. Die bloße Anzeige auf unserer Internetseite ersetzt diese Übermittlung nicht.

B Tagesgeschäft und Bestellungen

3 Bestellung und Vertragsschluss

Speisekarten und Produktdarstellungen laden zur Bestellung ein. Ein Vertrag kommt zustande, sobald wir die Bestellung annehmen, etwa durch eine ausdrückliche Bestätigung oder die Ausführung der Bestellung.

Bei Onlinebestellungen können Kunden die Bestelldaten vor dem verbindlichen Absenden anhand der im Bestellsystem vorgesehenen Möglichkeiten prüfen und korrigieren. Eine automatische Eingangsbestätigung bedeutet nur dann bereits eine Annahme, wenn dies ausdrücklich aus ihr hervorgeht. Der im jeweiligen Bestellvorgang angezeigte Vertragspartner ist maßgeblich.

Telefonische oder persönliche Bestellungen können mündlich angenommen werden. Ist ein Produkt vor Annahme nicht verfügbar, informieren wir den Kunden. Nach Vertragsschluss ersetzen wir vereinbarte Produkte nicht ohne Zustimmung durch wesentlich andere Produkte. Gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen bleiben bestehen.

4 Preise und Bezahlung im Tagesgeschäft

Es gelten die bei der Bestellung vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern sind dies Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Lieferkosten, kostenpflichtige Extras und Pfandbeträge werden vor Abschluss der Bestellung angegeben.

Im Tagesgeschäft ist der Preis bei Übergabe beziehungsweise nach der im Bestellvorgang vereinbarten Zahlungsweise fällig. Verfügbar sind die am jeweiligen Verkaufsort oder im Bestellsystem angegebenen Zahlungsmittel. Kostenpflichtige Zusatzleistungen setzen eine Vereinbarung voraus.

5 Abholung Lieferung und Beanstandungen

Abholort, ein angebotener Lieferort und vereinbarte Zeiten ergeben sich aus der Bestellung. Ausdrücklich vereinbarte Termine sind verbindlich. Angaben, die als voraussichtliche Wartezeit gekennzeichnet sind, sind Schätzungen; gesetzliche Rechte bei Verzögerungen werden dadurch nicht ausgeschlossen.

Kunden sollen Speisen zum vereinbarten Zeitpunkt abholen beziehungsweise entgegennehmen und erkennbare Fehler möglichst zeitnah mitteilen, damit wir Abhilfe leisten können. Diese Bitte begründet keine Ausschlussfrist für gesetzliche Ansprüche.

Bei nicht abgeholten oder nicht angenommenen Bestellungen richten sich unsere Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwertungsmöglichkeiten werden berücksichtigt, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Allein die Bestellung löst keine zusätzliche Vertragsstrafe aus.

6 Zutaten Allergene und besondere Ernährung

Informationen zu kennzeichnungspflichtigen Allergenen und Zusatzstoffen werden nach den gesetzlichen Vorgaben vor dem Kauf zugänglich gemacht. Individuelle Allergien und besondere Ernährungsanforderungen sollten Kunden vor der Bestellung ansprechen, damit wir die Eignung konkret klären können. Unsere gesetzlichen Informations- und Sorgfaltspflichten bestehen unabhängig von einer solchen Mitteilung.

In gemeinsam genutzten Zubereitungsbereichen können trotz Sorgfalt unbeabsichtigte Kontakte mit Allergenen vorkommen. Eine bestimmte Allergenfreiheit oder besondere getrennte Zubereitung muss ausdrücklich vereinbart werden. Bereits zugesagte Eigenschaften und gesetzliche Ansprüche bleiben davon unberührt.

Bei Cateringbuchungen sind vegetarische Beyond-Meat-Optionen im beschriebenen Burgerpaket enthalten. Vegane Zubereitung und Halal-Catering sind nach vorheriger Abstimmung möglich; die konkret vereinbarten Speisen und Anforderungen werden im Angebot festgehalten.

Alkoholische Getränke geben wir nur im gesetzlich zulässigen Umfang ab. Soweit erforderlich, verlangen wir einen geeigneten Altersnachweis.

7 Gutscheine und Rabattaktionen

Für unentgeltliche Aktionsgutscheine und Rabatte gelten die bei Bekanntgabe der Aktion genannten Bedingungen, insbesondere Zeitraum, teilnehmende Standorte, Produkte und gegebenenfalls Mindestbestellwert oder Einlösebegrenzung. Eine Beschränkung der Kombinierbarkeit gilt nur, wenn sie bei der Aktion angegeben wurde. Bereits wirksam zugesagte Vorteile werden nicht nachträglich einseitig entzogen.

Entgeltlich erworbene Wertgutscheine werden im vereinbarten Einlösebereich auf den Kaufpreis angerechnet. Bei Teileinlösung bleibt ein Restguthaben erhalten. Eine Auszahlung erfolgt, soweit gesetzlich geschuldet oder ausdrücklich vereinbart. Die gesetzlichen Verjährungsregeln werden durch diese AGB nicht verkürzt.

Der Kauf eines Wertgutscheins ist rechtlich von der späteren Bestellung frischer Speisen zu unterscheiden. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht für frische Speisen oder termingebundenes Catering werden nicht pauschal auf den Gutscheinkauf übertragen. Gesetzlich erforderliche Widerrufsinformationen zum Gutscheinkauf werden gesondert erteilt.

C Catering und Veranstaltungen

8 Anfrage Angebot und Buchung

Eine Cateringanfrage über die Internetseite, per E-Mail oder telefonisch ist unverbindlich und reserviert noch keinen Termin. Verfügbarkeiten sowie Ort und Ablauf werden vor Buchung abgestimmt.

Enthält unser Angebot eine verbindliche Annahmefrist, kommt der Vertrag durch fristgerechte Annahme zustande. Ist das Angebot ausdrücklich als freibleibend gekennzeichnet, kommt der Vertrag durch unsere Auftragsbestätigung oder die vereinbarte Ausführung zustande. Für die Dokumentation bitten wir um Annahme und Änderungswünsche per E-Mail.

Ein angezeigter Paketpreis gilt für den beschriebenen Leistungsumfang. Abweichende Gästezahlen, zusätzliche Leistungen oder besondere Einsatzbedingungen werden vor der Buchung mit ihrem Preis vereinbart.

9 Festpreispakete Leistungsumfang und Warenreserve

Für ein gebuchtes Festpreispaket ist der vereinbarte Gesamtpreis maßgeblich. Das auf unserer Internetseite beschriebene Burger-und-Fritten-Paket umfasst, soweit im konkreten Angebot nicht abweichend vereinbart, Was Klassisches, Was Käsiges und Was Speckiges, eine vegetarische Beyond-Meat-Option, Fritten und Süßkartoffel-Fritten mit hausgemachter Sour Creme sowie Foodtruck und Personal für zwei Stunden Ausgabezeit.

Eine Warenreserve ist bereits eingeplant. Während der vereinbarten Ausgabezeit können die gebuchten Gäste auch mehr als einen Burger und eine Portion Fritten essen, soweit die eingeplante Reserve reicht, ohne dass hierfür ein Aufpreis entsteht. Daraus ergibt sich keine Zusage unbegrenzter Mengen oder einer unbegrenzten Verlängerung der Ausgabe. Die vereinbarte Versorgung der gebuchten Gäste bleibt geschuldet.

Die Reserve dient dem Nachnehmen der gebuchten Gäste. Zusätzliche Gäste sind vorab abzustimmen und nicht automatisch vom ursprünglichen Festpreis umfasst. Ein geringer tatsächlicher Verzehr führt bei ordnungsgemäßer Bereitstellung des gebuchten Pakets nicht zur Minderung des vereinbarten Festpreises. Gesetzliche Rechte wegen einer mangelhaften oder ausbleibenden Leistung bleiben bestehen.

Getränke, Tacos, Bowls, Desserts und weitere Extras sind nur enthalten, wenn sie im Angebot aufgeführt sind. Bei Bowls beträgt die Mindestbestellmenge 15 Stück. Abgerechnet wird die vereinbarte Bestellmenge; für Bowls wird keine zusätzliche Warenreserve zugesagt.

Bei Abrechnung nach Einzelportionen oder Verbrauch legt das Angebot die Preise, gegebenenfalls Mindestmengen und die Grundlage der Mengenerfassung fest. Diese Abrechnungsform gilt nur, wenn sie vereinbart wurde.

10 Endgültige Gästezahl und Änderungen

Die endgültige Personenzahl sowie die benötigten vegetarischen, veganen und sonstigen besonderen Portionen sind spätestens 14 Kalendertage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Bei einer Buchung innerhalb dieser Frist werden die Angaben bei Vertragsschluss festgelegt.

Der Auftraggeber kann die bei Vertragsschluss vereinbarte Gästezahl insgesamt um bis zu 20 Prozent ohne Stornogebühr reduzieren, wenn uns die Mitteilung spätestens 14 Kalendertage vor der Veranstaltung zugeht. Mehrere Reduzierungen werden zusammengerechnet. Ergibt die zulässige Reduzierung einen Bruchteil einer Person, wird die Zahl der entfallenden Gäste abgerundet. Beispiel: Bei 100 gebuchten Gästen ist eine Verringerung auf 80 Gäste möglich.

Für den kostenfrei entfallenden Gästeanteil reduziert sich der personenbezogene Leistungsanteil des Preises im gleichen Verhältnis. Separat im Angebot ausgewiesene feste Kosten bleiben unverändert. Enthält das Angebot ausschließlich einen unaufgeteilten Paketpreis, reduziert sich dieser im gleichen Verhältnis wie die Gästezahl; bislang nicht ausgewiesene feste Kosten werden nicht nachträglich herausgerechnet. Allein wegen dieser zulässigen Reduzierung erfolgt keine Umstellung auf einen höheren Preis je Gast.

Separat bestellte Stückmengen, insbesondere Bowls, ändern sich durch die Meldung einer geringeren Gästezahl nicht automatisch. Für Bowls bleibt die vereinbarte Mindestbestellmenge von 15 Stück bestehen; Änderungen solcher Zusatzbestellungen werden gesondert abgestimmt.

Bei weitergehenden Reduzierungen, die spätestens 14 Kalendertage vorher zugehen, bleibt der zulässige Anteil bis 20 Prozent kostenfrei; nur der darüber hinausgehende Anteil wird nach Ziffer 15 behandelt. Bei später zugehenden Reduzierungen gilt Ziffer 15 für den dann stornierten Leistungsanteil. Bei vollständiger Absage gilt Ziffer 15; der Spielraum für eine Gästezahlreduzierung wird nicht zusätzlich von einer vollständigen Stornierung abgezogen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Wurde ausdrücklich eine zunächst vorläufige Gästezahl mit späterer Preisfestlegung vereinbart, ist diese Vereinbarung maßgeblich. Zusätzliche Gäste, Menüänderungen und höhere Sonderkostmengen bedürfen einer Abstimmung über Umsetzbarkeit und Preis. Ohne neue Mitteilung gilt die zuletzt verbindlich vereinbarte Gästezahl.

11 Cateringpreise Anzahlung und Schlusszahlung

Der vereinbarte Preis umfasst die im Angebot genannten Leistungen. Verbraucher erhalten den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und verpflichtender Nebenkosten. Bei eindeutig an Unternehmer gerichteten Angeboten können Nettopreise zuzüglich ausgewiesener Umsatzsteuer vereinbart werden.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des vereinbarten Gesamtbetrags spätestens sieben Kalendertage vor der Veranstaltung als Anzahlung zu leisten. Voraussetzung ist der rechtzeitige Zugang einer entsprechenden Rechnung. Bei späterer Rechnungsstellung oder kurzfristiger Buchung wird ein angemessener Zahlungstermin ausdrücklich vereinbart.

Der verbleibende Betrag ist am Veranstaltungstag nach Erbringung der vereinbarten Leistung und Zugang der Schlussrechnung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Anzahlungen werden angerechnet. Eine im Einzelfall vereinbarte abweichende Zahlungsfrist hat Vorrang.

Eine nicht fristgerechte Zahlung führt nicht automatisch zur Vertragsaufhebung oder zum Verfall der Anzahlung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Mahnungen und Fristsetzungen.

12 Stellplatz Zufahrt und Versorgung

Der Auftraggeber stellt die im Angebot vereinbarte, sichere und geeignete Stellfläche einschließlich der erforderlichen Zufahrt bereit. Der Platz muss zum abgestimmten Aufbauzeitpunkt zugänglich sein. Stellfläche, Zufahrtsmaße, Untergrund und örtliche Einschränkungen werden vor der Veranstaltung abgestimmt.

Erforderlich ist der für den eingesetzten Foodtruck vor Vertragsschluss mitgeteilte funktionsfähige CEE-Stromanschluss mit 16 A oder 32 A. Anschlussleistung, Entfernung und gegebenenfalls benötigte Verlängerungen werden im Angebot beziehungsweise der technischen Abstimmung konkret festgehalten. Ein 16-A-Anschluss ersetzt einen vereinbarten 32-A-Anschluss nicht automatisch.

Der Auftraggeber besorgt die in seiner Verantwortung liegenden Zustimmungen für die Nutzung der Veranstaltungsfläche und informiert über Hausordnungen oder Zufahrtsbeschränkungen. Betriebsbezogene Genehmigungen und Pflichten unseres Unternehmens bleiben unsere Verantwortung.

Bei fehlenden Voraussetzungen informieren wir den Auftraggeber und geben, soweit zeitlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Abhilfe. Bei konkreter Gefahr dürfen wir den betroffenen Betrieb unterbrechen. Ob Mehrkosten oder Vergütungsansprüche entstehen, richtet sich nach der Verantwortlichkeit und den gesetzlichen Vorschriften; ein pauschaler Anspruch auf sämtliche Ausfallkosten besteht nicht.

13 Ausgabezeit Zusatzleistungen und Ausstattung

Beginn und Ende der Ausgabe werden im Angebot vereinbart. Die Vorbereitungs- und Aufbauzeit liegt außerhalb der vereinbarten Ausgabezeit, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Verschiebungen, zusätzliche Einsatzzeit und weitere Leistungen sind abzustimmen. Kostenpflichtige Verlängerungen setzen eine vorherige Vereinbarung über Umfang und Preis voraus. Eine Verzögerung, die wir zu vertreten haben, wird nicht als kostenpflichtige Verlängerung abgerechnet; gesetzliche Kundenrechte bleiben bestehen.

Welche Gläser, Geschirrteile, Verpackungen und sonstigen Ausstattungsgegenstände enthalten sind und wer deren Reinigung übernimmt, ergibt sich aus dem Angebot. Unsere eigenen betrieblichen Hygiene- und Reinigungspflichten werden dadurch nicht auf den Auftraggeber übertragen.

Überlassene Mehrweg- oder Mietgegenstände sind zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Auftraggeber nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen; normale vertragsgemäße Abnutzung wird nicht als Schaden berechnet.

14 Übrig gebliebene Speisen und Mitnahme

Nicht verzehrte, für die Veranstaltung zubereitete oder ausgegebene Speisen werden nach Veranstaltungsende entsorgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Unverbrauchte Betriebsvorräte und nicht für die Veranstaltung zubereitete Reserveware verbleiben bei uns, soweit ihre Übergabe nicht vereinbart ist.

Eine Mitnahme geeigneter Speisen kann auf Wunsch vereinbart werden, soweit dies lebensmittelrechtlich und hygienisch vertretbar ist. Wir geben Hinweise zur erforderlichen Lagerung und zum zeitnahen Verzehr. Lebensmittel, die nicht mehr sicher abgegeben werden können, werden nicht zur Mitnahme überlassen.

Nach ordnungsgemäßer Übergabe trägt der Kunde die Verantwortung für den von ihm durchgeführten Transport, die anschließende Lagerung und Handhabung. Unsere Verantwortung für bereits bei Übergabe vorhandene Mängel, fehlerhafte Hinweise oder sonstige von uns zu vertretende Pflichtverletzungen bleibt bestehen.

15 Absage Kündigung und Terminverschiebung

Eine Absage oder gewünschte Terminverschiebung soll möglichst frühzeitig per E-Mail an info@was-willstn.de mitgeteilt werden. Gesetzlich zulässige Erklärungsformen werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung. Die Zeiträume werden nach Kalendertagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstag berechnet; der Veranstaltungstag ist Tag 0.

Sagt der Auftraggeber ohne ein gesetzliches oder vereinbartes kostenfreies Lösungsrecht ab und besteht dem Grunde nach ein gesetzlicher Vergütungs- oder Schadensersatzanspruch, ist folgende zeitlich gestaffelte Stornopauschale vorgesehen:

Mehr als 30 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag: 20 Prozent.

30 bis einschließlich 15 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag: 40 Prozent.

14 bis einschließlich 8 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag: 60 Prozent.

7 bis einschließlich 0 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag: 80 Prozent.

Berechnungsgrundlage ist der vereinbarte Nettowert des stornierten, fest gebuchten Leistungsumfangs. Rückzahlbares Pfand und ausschließlich nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnende Positionen gehören nicht zur Grundlage. Umsatzsteuer wird nur berechnet, soweit sie gesetzlich geschuldet ist; der Gesamtbetrag der Stornoforderung überschreitet nicht den vereinbarten Bruttowert des betroffenen Leistungsumfangs.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Vergütungs- oder Schadensersatzanspruch als die Pauschale besteht. In diesem Fall entfällt die Forderung beziehungsweise reduziert sie sich auf den geringeren Betrag. Ersparte Aufwendungen, anderweitiger Erwerb und sonstige gesetzlich anzurechnende Vorteile werden berücksichtigt. Auch uns bekannte geringere Ausfälle rechnen wir entsprechend ab.

Die Pauschale erfasst alle Ansprüche für den stornierten Leistungsumfang einschließlich bereits erbrachter Vorbereitung und nicht vermeidbarer Fremdkosten; diese werden nicht zusätzlich berechnet. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Ein über die berechtigte Forderung hinausgehender Betrag wird erstattet.

Bei einer Teilstornierung wird die Pauschale nur auf den Nettowert des kostenpflichtig entfallenden Leistungsanteils angewendet. Die kostenfreie Gästezahlreduzierung nach Ziffer 10 bleibt unberührt. Für einen bereits kostenfrei reduzierten und später vollständig abgesagten Auftrag ist der verbleibende Vertragsumfang maßgeblich.

Eine Verlegung setzt die Einigung beider Parteien über neuen Termin, Verfügbarkeit und gegebenenfalls geänderte Kosten voraus. Kommt eine Verlegung nicht zustande, bleibt der ursprüngliche Vertrag bestehen, sofern er nicht wirksam beendet wird. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere aus wichtigem Grund oder wegen unserer Pflichtverletzungen, werden durch die Staffel nicht eingeschränkt.

16 Leistungsstörungen und außergewöhnliche Ereignisse

Wir schulden die vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Zeiten und informieren bei erkennbaren Störungen unverzüglich. Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs der Parteien prüfen beide Seiten zumutbare Abhilfemöglichkeiten.

Gewöhnliche Witterung, allgemeine Verkehrsverhältnisse und übliche betriebliche Schwierigkeiten führen nicht allein aufgrund dieser AGB zu einer Haftungsbefreiung. Bei Unmöglichkeit, behördlichen Verboten, Verzögerung oder einer schwerwiegenden Veränderung der Umstände gelten die gesetzlichen Regelungen.

Insbesondere bleiben gesetzliche Ansprüche auf Rückzahlung für nicht geschuldete oder nicht erbrachte Leistungen, auf Rücktritt, Vertragsanpassung und gegebenenfalls Schadensersatz bestehen. Eine Ersatzleistung oder ein Ersatztermin wird nicht einseitig aufgezwungen.

D Gemeinsame rechtliche Regelungen

17 Widerruf bei Verbraucherverträgen

Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Für schnell verderbliche Waren gilt die gesetzliche Ausnahme nach § 312g Absatz 2 Nummer 2 BGB. Für Dienstleistungen zur Lieferung von Speisen und Getränken zu einem konkret vereinbarten Termin oder Zeitraum gilt die Ausnahme nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind.

Diese Ausnahmen begründen keinen allgemeinen Ausschluss sämtlicher Verbraucherrechte und gelten insbesondere nicht automatisch für entgeltliche Wertgutscheine oder andere nicht von der Ausnahme erfasste Produkte. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, werden die erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert bereitgestellt.

Der gesetzliche Widerruf ist von einer vertraglichen Stornierung oder gesetzlichen Kündigung zu unterscheiden. Gesetzliche Mängel-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben von den vorstehenden Widerrufsausnahmen unberührt.

18 Mängelrechte und Haftung

Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte. Wir bitten um eine möglichst zeitnahe Mitteilung, damit wir prüfen und gegebenenfalls Abhilfe schaffen können. Eine Verkürzung gesetzlicher Fristen oder ein Ausschluss von Ansprüchen allein wegen einer späteren Mitteilung wird damit nicht vereinbart.

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unberührt bleiben ferner die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aufgrund einer übernommenen Garantie und sonstige zwingende gesetzliche Haftung.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir im Übrigen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sie schränken die im zweiten Absatz genannten Fälle unbeschränkter oder zwingender Haftung nicht ein.

19 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Betroffenenrechten enthält unsere Datenschutzerklärung unter https://was-willstn.de/datenschutz/. Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine Einwilligung in Werbung.

20 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit diese durch eine Rechtswahl nicht entzogen werden dürfen.

Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ein ausschließlicher Gerichtsstand zu Lasten von Verbrauchern wird durch diese AGB nicht vereinbart.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt nicht automatisch die wirtschaftlich nächstliegende Regelung.

21 Verbraucherschlichtung

Wir sind nicht bereit, freiwillig an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine etwa bestehende gesetzliche Teilnahmeverpflichtung bleibt unberührt.

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